Voraussetzungen für einen Huskywelpen
Einen Welpen aufzunehmen, ist fast wie ein Baby zu bekommen. Alles dreht sich um den Familienzuwachs.
Was muss man dem Huskywelpen speziell bieten
- Haus/Wohnung mit eingezäuntem Garten
- Familie oder Freunde, die den Hund auch mal betreuen können
- Viel Zeit: Home Office möglich, nicht mehr als 4 Stunden alleine sein, Urlaub in der Eingewöhnungsphase
- Gerne im Freien sein
- Hundeschule, Agility, Scooter fahren
Wenn Sie an einem Welpen aus unserer Zucht interessiert sind, melden Sie sich frühzeitig.
Miteigentümerschaft/Co-Ownership
Die Miteigentümerschaft (auch Co-Ownership genannt) von Zuchthunden gehört in vielen Ländern wie z.B. USA zur Tagesordnung.
Im Allgemeinen bedeutet dies, dass ein Züchter vielversprechende Welpen zu Sonderkonditionen abgibt und sich somit ein Zuchtrecht an den –für die Weiterzucht wertvollen- Hunden sichert.
Ein weiteres Ziel der Miteigentümerschaft ist ein möglichst stressfreies Leben für den einzelnen Hund fern des Züchterrudels. Ein Züchter kann nur einer bestimmten Anzahl an Hunden im eigenen Haus gerecht werden und die meisten Züchter halten nur einen aktiven Deckrüden im Rudel, um Konkurrenzkämpfe zu vermeiden. Daher bietet sich die Miteigentümerschaft gerade bei männlichen Hunden an, wobei diese auch bei Hündinnen im einzelnen Fall eingegangen wird.
Möchte also ein Züchter seine Nachzuchten in Miteigentümerschaft abgeben, bedeutet das nichts anderes als: ein vielversprechender Welpe wird zu Sonderkonditionen abgegeben und sowohl der Züchter als auch der neue Hundehalter sind Eigentümer des Hundes. Das alleinige Zuchtrecht liegt beim Züchter und der neue Hundehalter verpflichtet sich, den Hund bei entsprechender positiver Entwicklung zuchtfertig zu machen. Die Kosten hierfür übernimmt der Züchter.
Im Falle eines Rüden kann der Züchter den Rüden sowohl in seiner eigenen Zucht beliebig oft einsetzen, als auch für Hündinnen anderer Zuchtstätten freigeben. Der Rüde lebt ausschließlich bei dem neuen Halter. Im Regelfall kommen die Hündinnen zum Belegen zum Rüden.
Die Verpflichtung des Miteigentümers ist es, die Hunde mit Hilfe des Züchters zuchtfertig zu machen und entsprechende Untersuchungen (HD Untersuchung, Augenuntersuchung) zu gegebener Zeit auf Kosten des Züchters zu veranlassen.
Außerdem muss eine Zuchtzulassung besucht werden. Der Züchter ist berechtigt, den Rüden 5 mal im Jahr auf einer Zuchtschau auszustellen.
Bzgl. der Frage wer welche Kosten übernimmt, werden ganz klare Aufteilungen getroffen. Der Züchter kommt für alle Kosten auf, die die Zuchtzulassung und die züchterischen Tätigkeiten betreffen (alle Gesundheitsuntersuchungen, Ausstellungskosten, etc…..).
Alle laufenden Kosten, den Hund selber betreffend, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Miteigentümers (Futter, nicht aus züchterischen Gründen entstandenen Tierarztkosten, Hundesteuer, etc…..). Mitglied im Zuchtverband muss der Miteigentümer nicht sein.
Sollte sich ein Hund doch nicht wie erhofft entwickeln, so kann der alleinige Besitz zu erneuten Sonderkonditionen vollständig dem Miteigentümer frühzeitig übertragen werden.
Wie ihr euch sicher denken könnt, hat man bei dieser besonderen Art der Hundehaltung recht engen Kontakt zum Züchter. Sympathie und Vertrauen ist beiderseits notwendig, da für den Züchter nicht nur Daten und Fakten wichtig sind, sondern auch ein möglichst detaillierter Einblick in die charakterliche und physische Entwicklung des Hundes. Probleme aller Art müssen besprochen werden – man muss ehrlich miteinander umgehen können. Von Vorteil ist daher auch die hohe Betreuung und Unterstützung seitens des Züchters bei allen anfallenden Fragen.
Auf beiden Seiten herrscht eine besondere Verantwortung, der man gewissenhaft nachkommen sollte. Ebenfalls sollte im Vorhinein geregelt werden, was passiert, wenn z.B. der Hund bei einem der beiden Seiten aus welchen Gründen auch immer frühzeitig versterben sollte. In jedem Fall sollte eine schriftliche Abmachung aufgesetzt werden, in der all diese Punkte genau definiert werden.
Der Züchter vertraut dem Miteigentümer immerhin einen ganz besonderen Hund an, der für seine Zuchtziele wertvoll und einzigartig sein kann.
Dass solche Hunde nicht einfach kastriert werden dürfen, liegt eigentlich auf der Hand. Solche und ähnliche Entscheidungen dürfen daher nicht im Alleingang entschieden werden.
Wer jetzt denkt, dass er ganz leicht an einen Co-Owner Rassehund kommt, der irrt sich. Zum Einen gibt es bei jedem Wurf max. 1 Welpen (wenn überhaupt), bei dem sich der Züchter eine Co-Ownerschaft vorstellen kann und zum Anderen ist es zeit- und arbeitsintensiv, den Hund gemeinsam mit dem Miteigentümer auf Ausstellungen usw. vorzubereiten. Ein bisschen Spaß und Interesse am Ausstellen und am Zuchtgeschehen sollte der Miteigentümer daher schon mitbringen und wäre von Vorteil.
Habe ich euer Interesse nun für diese besondere Art der Zuchtunterstützung und Hundehaltung geweckt? Ja? Dann lohnt es sich in jedem Fall darüber nachzudenken. Für weitere Informationen hierzu stehe ich euch gerne zur Verfügung.
/ Co-Ownership